Wenn wir Waren an unsere Kunden verschicken, greifen wir in der Regel auf die Dienste von DPD zurück. Ab und zu kommt es aber vor, dass wir eine Lieferung per Nachnahme mit der Deutschen Post verschicken müssen. Ist ein bißchen aufwendiger, aber dafür haben wir normalerweise auch das Geld sehr schnell auf dem Konto.
So hatte ich auch zu Beginn des Jahres wieder mehrere NACHNAHME-Sendungen. Dabei kann es dann schon mal vorkommen, dass man nach etwa vier Wochen noch keine Überweisung auf dem Konto hat. Ist aber auch kein Problem, ein Anruf bei der Nachforschungsabteilung der Post unter Angabe aller relevanten Informationen und eine umfassende Suche wird eingeleitet. Dann dauert es nochmal bis zu vier Wochen und es kommt ein Schreiben auf den Tisch geflattert das einem mitteilt, dass bedauerlicherweise der Zahlbetrag verloren gegangen ist noch nicht überwiesen wurde, dieses aber in Kürze geschehe.
Dieses mal ist es aber in zwei Fällen etwas anders gelaufen. Es kam zwar ein Schreiben der Deutschen Post, aber der Inhalt klang nicht ganz so vertraut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Zustellung Ihrer NACHNAHME-Sendung trotz umfangreicher Ermittlungen bei uns nicht nachweisbar ist. Die Sendung ist weder in unserem elektronischen Sendungsarchiv als zugestellt registriert, noch konnte uns der Empfänger auf schriftliche Befragung den Erhalt der Sendung bestätigen.
Bei diesem Sachverhalt müssen wir davon ausgehen, dass die Sendung nicht zur Zustellung gelangt ist und demzufolge der NACHNAHME-Betrag beim Empfänger auch nicht abgefordert werden konnte.
Nach den AGB … haftet die Deutsche Post AG aber nur für Fehler bei der Einziehung und Übermittlung des NACHNAHME-Betrages, die nach der erfolgreichen Zustellung auftreten. Eine Haftung für in Verlust geratene NACHNAHME-Sendungen ist seit dem 01.01.2004 nicht mehr vorgesehen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Servicemanagement
Nachdem ich den Inhalt gedanklich verarbeitet hatte, rief ich die im Schreiben angegebene Servicenummer an. Ich fragte den sehr netten Mitarbeiter, ob ich das richtig verstehe, dass ich der Post eine Sendung übergebe, für deren Transport eine Gebühr bezahle, die Post im Verlustfall nur für die Geldübermittlung, für den Transport ansich aber nicht haften würde. Er bestätigte dies, worauf ich ihm in höflichen aber bestimmten Worten meine Meinung dazu sagte.
Freundlicherweise nannte er mir die Telefonnummer einer zuständigen Abteilung, bei der ich mich darüber beschweren könne. Ach nein, diese Abteilung hat ja gar keinen Telefonanschluß (!), sondern ist nur per Fax oder Brief zu erreichen …
Dadurch wird dann wahrscheinlich schon mal ein Großteil aller möglichen Beschwerden verhindert, weil einige Kunden (wie auch in meinem Fall) nicht auch noch einen Brief formulieren, der mehr Arbeit macht als die eigentliche Sendung eventuell wert ist. Sowas nennt man wohl professionelles Beschwerdemanagement
Ach übrigens: Eine weitere Nutzung von NACHNAHME-Sendungen der Post ist seit dem Frühjahr 2008 bei mir nicht mehr vorgesehen. Ich hoffe, der Deutschen Post mit diesen Angaben geholfen zu haben.

